Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung der AGB
1. Die AGB regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Beraterin und ihren Klienten*innen, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2. Der Beratungsvertrag kommt zu Stande (auch mündlich!), wenn die Klientin/ der Klient das generelle Angebot der Beraterin annimmt und sich an die Beraterin zum Zwecke der systemischen Sexualtherapie/ Einzel- oder Paarberatung wendet.
3. Die Beraterin ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Dies gilt auch, wenn die Beraterin auf Grund ihrer Spezialisierung oder aus ähnlichen Gründen nicht beraten darf, ebenso bei Gewissenskonflikten. Der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen bleibt erhalten.

§ 2 Vertragsgegenstand
Die Klientin/ der Klient nimmt bei der Beraterin eine Beratung in Form von Einzel- oder Paarberatung in Anspruch.
Die Klientin/ der Klient und die Beraterin definieren gemeinsam etwaige Beratungsanliegen bzw. Beratungsziele. Die Beratung dient der Überwindung psychosozialer Probleme, der Aktivierung von Ressourcen und dem Formulieren neuer Ziele außerhalb der Heilkunde.
Um die Beratungsziele zu erreichen, werden verschiedene Beratungsverfahren angewendet, welche in der Regel systemische sowie humanistische Grundlagen und Kommunikationsmethoden zur Grundlage haben. Andere Ansätze, Verfahren und Methoden werden jedoch im Sinne eines eklektischen Beratungsverständnisses nicht ausgeschlossen.
Eine Psychotherapie (Diagnostizieren, Heilen oder Lindern von Krankheiten) wird ausdrücklich ausgeschlossen und darf nicht durchgeführt werden. Die Klientin/ der Klient sucht dafür Ärzt*innen, Psycholog*innen, psychologische Psychotherapeut*innen oder Heilpraktiker*innen für Psychotherapie auf. 
Die Beratung umfasst schriftliche Analysen und Berichte.

§ 3 Beratungserfolg
Die Beraterin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Die Mitarbeit der Klientin/ des Klienten ist für den Beratungserfolg ausschlaggebend. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass ein Beratungserfolg eintritt.

§ 4 Honorar
Die Klientin/ der Klient zahlt die anfallenden Beratungskosten für die vereinbarten Beratungen immer binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung auf das im Beratungsvertrag angegebene Konto. Die Summe richtet sich nach den in der Beratungsvereinbarung bzw. auf der Website ausgewiesenen Beratungskosten. Für Studierende, Auszubildende, Senior*innen und Arbeitssuchende können bei Vorlage entsprechender Nachweise ermäßigte Honorare vereinbart werden.

§ 5 Ausfallhonorar
Klient/in und Beraterin vereinbaren gemeinsam die Beratungstermine nach Absprache. Wenn die Klientin/ der Klient die vereinbarten Beratungstermine nicht wahrnimmt, schuldet sie/ er der Beraterin 50% des Gesamthonorars, wenn der Termin später als 24 Std. vorher abgesagt wurde. Bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfällt ein Ausfallhonorar.

§ 6 Beratungsdauer und Kündigung
Der Beratungsumfang ist individuell und wird nach Bedarf zwischen der Klientin/ dem Klienten und der Beraterin vereinbart. Der Beratungsvertrag kann jederzeit ohne Begründung beiderseitig mit einer Frist von 2 Tagen gekündigt werden.

Eine Rechnung wird erstellt und enthält den Namen und die Anschrift der Klientin/ des Klienten, das Beratungsdatum sowie den Rechnungsbetrag.

§ 7 Verschwiegenheitspflicht
Die Beraterin verpflichtet sich gegenüber Dritten, Stillschweigen über die Inhalte der Beratung zu bewahren. Auskunftserteilung gegenüber Dritten darf nur erfolgen, wenn die Klientin/ der Klient hierzu schriftlich oder mündlich ihr/ sein Einverständnis erteilt hat oder wenn die Beraterin sich mit Hilfe der Daten gegenüber einem Gericht entlasten könnte. Die Verschwiegenheit betrifft nicht die Vereitelung oder Verfolgung mutmaßlicher Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter.

§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Wohn- und Arbeitsort der Beraterin und somit die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Grundsätzlich sollten alle Meinungsverschiedenheiten gütlich beigelegt werden und der Vertragspartei selbst zunächst schriftlich mitgeteilt werden. Die Beraterin ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle/ Universalschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 9 Gesundheitszustand und Mitwirkung der Klient*innen
Die Klientin/ der Klient versichert, dass sie/ er an keiner Erkrankung leidet, die ihre/ seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung aus medizinischen, psychiatrischen oder psychologischen Gründen zurzeit entgegensteht. Sollte die Klientin/ der Klient darüber im Zweifel sein, versichert sie/ er, selbstständig eine Ärztin/ einen Arzt bzw. eine Psychologische Psychotherapeutin/ einen Psychologischen Psychotherapeuten aufzusuchen, um dies abklären und ggf. aufgetretene Krankheiten behandeln zu lassen. Sollte eine für die Beratung relevante Erkrankung festgestellt worden sein, so hat die Klientin/ der Klient die Beraterin davon sofort in Kenntnis zu setzen und die Beratung bei ihr nur weiterhin wahrzunehmen, wenn die Ärztin/ der Arzt oder o.g. dies ausdrücklich befürwortet. Ist die Klientin/ der Klient auf Anraten der Beraterin nicht bereit sich ärztlich untersuchen zu lassen, so kann die Beraterin eine Fortführung der Beratung ablehnen. Zu einer aktiven Mitwirkung ist die Klientin/ der Klient nicht verpflichtet. Die Beraterin ist in dem Falle aber berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben scheint oder durch die fehlende Mitwirkung der Klientin/ des Klienten der Erfolg der Beratung gefährdet scheint.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der Beratungsvereinbarung nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch die Bestimmungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Mit dem Eingehen eines Beratungsverhältnisses werden diese AGB anerkannt.

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